Allgemeine
Geschäftsbedingungen
1. Einleitung und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Abonnementverhältnis zwischen dem Abonnenten und KS-Komplettschutz für den Servicevertrag von Smartphones sowie anderen Smartdevices. Diese Bedingungen gelten für sämtliche Vereinbarungen, die das Abonnement betreffen.
2. Definitionen und Begriffsbestimmungen
Im Rahmen dieser AGBs beziehen sich folgende Begriffe auf: „Smartphone“ auf mobile Endgeräte mit Telekommunikations- und Multimediafunktionen sowie Tablets und andere Smartdevices. „Defekt“ bezieht sich auf ein Bauteil im Gerät, das gebrochen, beschädigt oder anderweitig nicht funktionsfähig ist.
3. Abonnement und Leistungsumfang
Das Abonnement deckt Schäden am Gerät aufgrund von Beschädigungen oder Wasserschäden ab. Darin enthalten sind Reparaturen, Reinigungen und Wartungen. Ein Leihgerät kann bereitgestellt werden, wenn eine Reparatur länger als eine Woche dauert. Die monatliche Pauschale deckt zwei Defekte pro Jahr ohne Selbstbeteiligung ab. Ersatzteile stammen vorzugsweise vom Hersteller oder, falls nicht verfügbar, von gebrauchten Geräten. Falls eine Reparatur den Zeitwert des Gerätes übersteigt, erhält der Kunde einen Neukaufzuschuss entsprechend des Zeitwerts. Das neue Gerät ersetz das Gerät des Vertrags.
4. Vertragsabschluss und Vertragsdauer
Der Vertrag tritt nach Unterzeichnung oder Annahme in Kraft. Die Vertragsdauer beträgt standardmäßig 24 Monate und ist danach monatlich kündbar. Wenn das Gerät innerhalb der 24 Monate ausgetauscht wird, beginnt die Vertragsdauer von Neuem.
5. Pflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Nutzung des abgesicherten Gerätes und zur fristgerechten Meldung von Schäden. Garantieschäden während der Garantiezeit werden über den Hersteller abgewickelt. Nicht rechtzeitig geleistete Zahlungen berechtigen KS-Komplettschutz zur einseitigen Vertragskündigung.
6. Leistungsausschlüsse und -einschränkungen
Bestimmte Situationen oder Schäden werden explizit vom Servicevertrag ausgeschlossen, z. B. grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliche Beschädigung, sowie Garantieschäden oder Schönheitsreparaturen.
7. Schadensmeldung und Schadensregulierung
Die Meldung eines Geräteschadens erfolgt entweder über die Homepage oder vor Ort bei unserem Partner MoonRepair. Es ist erforderlich, dass der Schaden klar und nachvollziehbar vorliegt, um repariert zu werden.
8. Beitragszahlung und Zahlungsmodalitäten
Monatliche Beiträge werden per Sepa Lastschriftmandat zum Monatsbeginn eingezogen. Rücklastschriften ziehen Kosten nach sich, die vom Kunden zu tragen sind.
9. Kündigung und Vertragsbeendigung
Die Kündigung kann nach Ablauf der 24 Monate monatlich zum nächsten Monat schriftlich erfolgen und ist erst mit der Kündigungsbestätigung gültig.